Hobbyhof Klütz

https://www.gratis-besucherzaehler.de zur Webseite das hier
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Rassegefügelverein Klütz

 
 

Rassegeflügelzuchtverein "Klützer Winkel" e.V.  Die Stadt Klütz befindet sich in Mecklenburg Vorpommern, ca. 3 km von der Ostsee entfernt. Mit der Zucht von Rassegeflügel die außer dem freizeitlichen auch noch einen hohen wirtschaftlichen sowie kulturellen Wert hat, beschäftigen sich in unserem Verein 50 Mitglieder. Wie hoch die in unseren Verein gezüchtete Qualität der Tiere ist, zeigt der Ausstellungskatalog.
Rechts ein paar Bilder unserer Rassegeflügelausstellung.
stellvertretender Vorsitzender/Ausstellungsleiter
Andreas Schroeter
wh. 23948 Klütz, Dwasswech 1



Die angeklickten Dateien sind PDF Formate ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Ausstellungsbestimmungen Ausstellung Klütz November 2024 hier klicken ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Meldebogen Ausstellung Klütz November 2024 hier klicken ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Tierverkaufsmeldung Klütz November 2024 hier klicken ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Gewinner der Wilfried Burmeister Gedächtnispreise. Die Preisrichter hatten die Aufgabe aus der jeweiligen Gruppe das beste Tier zu finden.
Christian Mevius, Andy Kunas, Andreas Schroeter, Thoralf Lange
(von links)

Die besten Tiere der Schau mit den dazugehörenden Polkalen.

Unser jüngster Züchter Raphael Ingwer hat mit seinen Wachteln ein vorzüglich bekommen und somit das Klützer Band errungen.

 
 
 
 

Preisrichter Dietrich Schuchardt mit Zuchtwart Thoralf Lange.

Preisrichter Peter Lingoth

Preisrichter Ronny Anders

 
 
 
 

Preisrichter Manfred Schröder

Preisrichter Christoher Handy

Preisrichter Hans-Werner Hübner

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Gewinner nach der Verlosung mit ihren Preisen.

 
 
 
 
 
 

Der Aufbau sowie der Abbau und die Durchführung der Schau haben hervorragend geklappt. Unsere Mitglieder waren sehr engagiert. So manch ein  Vorschlag konnte umgesetzt werden. Nur so kann unser schönes Hobby weiter bestehen und nahtlos an die nächste Generation übergeben werden. Vielen Dank an alle.
Andreas Schroeter
(Ausstellungsleiter)

 
 
 
 

Unsere Vereinsmeister und Wanderpokalgewinner Zuchtjahr 2023
Auf unserer Jahreshauptversammlung erfolgten die Ehrungen.

 
 
 
 
 
 
 

Satzung
Rassegeflügelzüchterverein "Klützer Winkel"e.V.


§ 1 - Name, Sitz und Vereinsgebiet -

Der Rassegeflügelzüchterverein "Klützer Winkel" (Ort und Umgebung) wurde am 04.04.1990 gegründet und hat seinen Sitz in Klütz. Es ist Rechtsnachfolger der Sparte RGZ-Boltenhagen Gründungsjahr 28. Dezember 196 1. Der Rassegeflügelzüchterverein gehört dem Kreisverband Grevesmühlen, dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Verband der Rassegeflügelzüchter als Mitglied an. Die Satzungen dieser Verbände werden anerkannt. Der Rassegeflügelzuchterverein "Klützer Winkel" (Ort und Umgebung) wurde am 05.10.1990 in das Vereinsregister beim Kreisgericht in Grevesmühlen eingetragen.

§ 2 - Ziele und Aufgaben -

Der Rassegeflügelzüchterverein ist ein Zusammenschluss interessierter Bürgerinnen und Bürger, die sich in Ihrer Freizeittätigkeit mit der Zucht und Haltung von Rassegeflügel befassen. Der Verein verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke und enthält sich jeder politischen und weltanschaulichen Betätigung. Der Rassegeflügelzüchterverein widmet sich der Förderung der Rassegeflügelzucht, der Erhaltung seltener Rassen als Kulturerbe und strebt die Verbreitung der Rassenvielfalt an. Durch die Pflege, der Liebe zum Tier und der Umwelt werden Aufgaben des Natur- und Umweltschutzes aktiv mitgestaltet.

Der Rassegeflügelzüchterverein verfolgt im Besonderen folgende Ziele:

1. Vertretung der Interessen der Rassegeflügelzüchter im Territorium gegenüber den örtlichen Behörden und in der Öffentlichkeit.

2. Förderung des fachlichen Wissens der Mitglieder durch Vorträge und Erfahrungsaustausch in den Mitgliederversammlungen, Stallschauen, Tierbewertungen und ähnlichen Veranstaltungen.

3. Beratung der Mitglieder über züchterische Fragen zur Verwirklichung des Grundsatzes von Schönheit und Leistung in der Rassegeflügelzucht auf der Grundlage der verbindlichen Standards.

4. Einflussnahme auf die Verbesserung der Maßnahmen der Tierhygiene, des Gesundheitsschutzes und der Bekämpfung von Geflügelkrankheiten und -Seuchen, Zusammenarbeit mit dem Veterinärwesen im Territorium.

5. Organisation von Ausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit im Territorium, Teilnahme an Ausstellungen der Fachverbände.

6. Einflussnahme auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zur Liebe und Achtung gegenüber dem Tier und der Umwelt.

7. Werbung von Mitgliedern für die Rassegeflügelzucht.

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft -

1. Mitglied des Rassegeflügelzuchtvereins "Klützer Winkel" können alle im Vereinsgebiet wohnenden Rassegeflügelzüchter und -Halter werden, die die Ziele anerkennen und bei der Verwirklichung dieser Aufgaben aktiv mitwirken.
2. Fördernde Mitglieder können dem Verein beitreten, auch wenn sie keinen Tierbestand betreuen.

3. Zu Ehrenmitgliedern könne Personen ernannt werden, die sich bei der Förderung der Rassegeflügelzucht und des Vereins besondere Verdienste erworben haben. Über die Ehreilmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.

4. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt.

5. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme, wobei das aufzunehmende Mitglied möglichst anwesend sein sollte.

6. Jugendliche im Alter von 14 - 18 Jahre können Mitglied des Rassegeflügelzüchtervereins werden.

7. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter erforderlich.

§ 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder -

1. Die Bestimmung dieser Satzung sowie alle verbindlichen Ordnungen des Verbandes der Rassegeflügelüchter sind einzuhalten.

2. Die Bestrebungen des Vereins sind durch eine tatkräftige Mitarbeit und Beteiligung, vor allem durch einen regen Besuch der Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen, aber auch durch eigene Arbeitszu fördern.

3. Durchführung einheitlicher Kennzeichnung der Tiere nach den Festlegungen des Fachverbandes, Verwirklichung der Ziele des Standards der einzelnen Rassen verbunden mit geordneter Zuchtbuchführung.

4. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiet der Tierzucht, Tierhygiene und des Tierschutzes.

5. Förderung des Ausstellungswesens, Durchführung und Beschickung von Ausstellungen und damit zusammenhängende Werbeveranstaltungen.

6. Die festgelegten Beiträge fristgemäß zu bezahlen. Ein Beitrag, der nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit entrichtet ist, kann zuzüglich der Unkosten durch Nachnahme erhoben werden.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft -

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.

2. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Kalenderjahres.

3. Die Mitgliederversammlung kann über die Streichung eines Mitgliedes beschließen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht oder nicht mehr erfüllt, oder mit seinen Verbindlichkeiten länger als 1 Jahr im Rückstand ist.

4. Ein Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen diese Satzung und die bestehenden Ordnungen und Richtlinien verstoßen hat. Der Ausschluss kann auch erfolgen, wenn das Mitglied sich eines unehrenhaften, oder der Gesamtheit schädigenden Verhaltens schuldig gemacht hat. Der Ausschluss erfolgt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.

5. Mitglieder, die aus dem Verein austreten, gestrichen oder ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Sie sind verpflichtet, den fälligen Jahresbeitrag für das Laufende Geschäftsjahr zu entrichten und sonstige Verbindlichkeiten zu erfüllen.

§ 6 - Der Vorstand -

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Jugendwart, dem Zuchtwart für Groß- und Wassergeflügel, dem Zuchtwart für Zwerghühner und Hühner, dem Zuchtwart für Tauben,


2. Die Geschäftsführung obliegt dem Vorsitzenden. Er wird bei Verhinderung in allen Obliegenheiten durch den stellv. Vorsitzenden vertreten.

3. Der Vorsitzende, und die anderen Vorstandsmitglieder werden durch Mehrheitsbeschluss der Jahreshauptfür die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Damit der Vorstand arbeitsfähig bleibt, dürfen maximal drei der sieben Vorstandsmitglieder auf einmal neu gewählt werden.

4. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes vor Ablauf einer Wahlperiode ist auf der nächsten Mitgliederversammlung ein Neues bis zur nächsten ordentlichen Wahl zu wählen.

§ 7 - Die Mitgliederversammlung -

1. Alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung des Vereins unterliegen der Entscheidung der Mitgliederversammlung.

2. Einmal jährlich findet eine Jahreshauptversammlung statt. Auf der Jahreshauptversammlung werden Geschäfts- und Kassenbericht, sowie die Berichte des 1. Kassenprüfers und des Ausstellungsleiters verlesen und bei Zustimmung bestätigt.

3. Mitgliederversammlungen finden in der Regel monatlich statt. Sie dienen der Beratung und Qualifizierung der Mitglieder, werden für den Erfahrungsaustausch und Aussprachen genutzt.

4. Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfordert eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Änderungen der Satzung erordern eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.

§ 8 - Finanzierung und Verwaltung des Vereins -

1. Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen aus Veranstaltungen und Umlagen. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Umlagen beschließt die Mitgliederversammlung des Vereins.

2. Der Kassierer hat im Laufe des Geschäftsjahres alle Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft schriftlich nachzuweisen. Am Ende des Geschäftsjahres ist die Kasse abzuschließen und ein Finanzbericht anzufertigen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

3. Die Kassenführung ist nach erfolgtem Abschluss von den Kassenprüfern zu prüfen und das Ergebnis in der Jahreshauptversammlung bekannt zu geben.

4. Der Schriftführer hat die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung schriftlich festzuhalten und die Protokolle laufend zu sammeln.

5. Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden des Vereins oder durch seinen Stellvertreter vertreten.

§ 9 - Auflösung des Vereins -

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung aller anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Verwendung des Vereinsvermögens. Für bestehende Verbindlichkeiten haftet der Verein mit seinem Vermögen. (das Vereinsgesetz Teil 1, Nr. 10 vom 21.02.1990, § 9 ist zu beachten)

Schlussbestimmung
Die Satzung vom 03.12.1993 wurde am 07.04.2004 durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert.

Klütz, den 07.04.2004


Unterschrift des Vereinsvorsitzenden
Andreas Schroeter





Unterschrift des stellvertretenden Vorsitzenden
Thoralf Lange


Veranstaltungsplan 2024/2025
Rassegeflügelzuchtverein „Klützer Winkel“ e.V.


3.04.2024 Mitgliederversammlung

-Videofilm Kükenaufzucht (Andreas) -  Brutvorbereitung / Kükenaufzucht (Thoralf)
-Erfahrungsaustausch wie ist die Zucht angelaufen, Brut und Aufzucht (Thoralf / Mitglieder)

8.05.2024 Mitgliederversammlung
- Arbeitseinsatz am Vereinshaus mit Grillen (Andreas/Thoralf/Stefan)
Sommerpause Juli / August
4.09.2024  
Mitgliederversammlung
-Vorbereitung Tierbesprechung (Thoralf)
-korrektes Ausfüllen der Meldebögen (Andreas)
-Schauwesen im Herbst 2023 – wird es Schauen geben und unter welchen Bedingungen (Stefan)
-Vorbereitung Teilnahme an Dt. Meisterschaft in Erfurt 18.-20.10.24 Meldung / Sammeltransport(Stefan)
-Erste Vorbereitungen unserer Ortsschau (Vorstand)
14/20.09.2024 Tierbesprechung (Thoralf) – bei Zfr. Andi Kunas
- mit Essen und Trinken
2.10.2024 Mitgliederversammlung
-Vorbereitung Ortsschau (Vorstand)

16.10.2024 Einlieferung Dt. Meisterschaft in Erfurt (Sammeltransport)
-18.10-20.10.2024 Dt. Meisterschaft in Erfurt - Fahrt zur Schau und Abholung besprechen

30.10.2024 Mitgliederversammlung in der Ausstellungshalle
- letzten Arbeiten in der Ausstellung / Absprachen fürs Wochenende (Andreas/Stefan)

2.11 & 3.11.2024   59. Rassegeflügelschau in Klütz
- SS Sussex Bezirk MV

4.12.2024
Mitgliederversammlung
- Auswertung unserer Ortsschau (Stefan, Andreas, Thoralf, Felix)
- Auswertung weiterer Schauen (Thoralf)

8.01.2025 Mitgliederversammlung
-Auswertung Schauen (Thoralf)
-Zuchtvorbereitung / evtl. Film (Thoralf, Andreas)

5.02.2025 Mitgliederversammlung
-Abschließende Schauauswertung 2024/2025 (Thoralf)
-Pokalwertung Gesamtleistungspokal (Christian)
-Vorbereitung JHV (Stefan)
5.03.2025 Jahreshauptversammlung (Essen und Getränke vom Verein)

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü